ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA AID COMPUTERS AG

    Stand: 1.1.2002

    1. Geltungsbereich

    1.1 Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bestimmungen des Käufers erkennt AID nicht an, es sei denn, dass den Bestimmungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wird.
    1.2 Die Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, wenn er Kaufmann ist.

    2. Angebot / Preise

    2.1 Die Angebote sind freibleibend vorbehaltlich der Preislistenänderungen der Vorlieferanten, z.B. bei Wechselkursanpassungen. Änderungen und Ergänzungen des Angebots oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
    2.2

    Die Preise beziehen sich auf den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang. Verpackung, Transportkosten, Versicherung sowie Aufstellung werden gesondert berechnet.

    3. Lieferung / Verzug

    3.1

    Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, soweit nichts anderes mit der Auftragsbestätigung zugesagt wird. AID bemüht sich nach Kräften, Liefertermine einzuhalten. Teillieferungen sind zulässig.

    3.2

    Verzögert sich die Lieferung durch außerhalb des Machtbereichs von AID liegende Umstände, so verlängert sich die Lieferzeit dementsprechend. AID kann in diesem Fall wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.

    3.3

    Die Rechte des Käufers auf Rücktritt vom Vertrag nach Verzug und fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist mit Ablehnungsandrohung bleiben unberührt. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer jedoch nur für auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhenden, vorhersehbare und vertragstypische Schäden verlangen.

    4. Gefahrübergang

    4.1

    Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die verpackte Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, unabhängig davon, ob die Ware vom Leistungsort versandt wird. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die AID nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

    5. Zahlung

    5.1

    Die Rechnungsbeträge sind mit Übergabe der Ware sofort fällig, sofern mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so kann AID Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 8,5 % verlangen. Außerdem behält sich AID vor, in solchen Fällen den Käufer zukünftig gar nicht oder nur gegen Nachnahme zu beliefern.

    5.2

    Schecks werden nur erfüllungshalber und vorbehaltlich der Gutschrift angenommen. Das Risiko der Nichteinlösung geht zu Lasten des Käufers. Wechselzahlung ist nur nach gesonderter Vereinbarung zulässig.

    6. Eigentumsvorbehalt

    6.1

    Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent), die AID aus jedem Rechtsgrund jetzt oder künftig gegen den Käufer zustehen behält sich AID das Eigentum an der Ware vor. Soweit deren Wert den der Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt, gibt AID auf Verlangen und nach ihrer Wahl die Sicherheit frei.

    6.2

    Verarbeitung und Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen stets für AID, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Bei Verarbeitung mit anderen, AID nicht gehörenden Sachen oder bei untrennbarer Vermischung mit anderen Gegenständen steht AID das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsbetrags der Vorbehaltsware zum Anschaffungs-preis der anderen verarbeiteten bzw. vermischten Sachen zu. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum unentgeltlich für AID. Für die neuen Sachen gelten die Regelungen zur Vorbehaltsware entsprechend.

    6.3

    Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen, Abtretungen oder Sicherheitsübereignungen sind nicht zulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer sicherheitshalber in vollem Umfang an AID ab. AID nimmt die Abtretung an. AID ermächtigt den Käufer widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von AID im eigenen Namen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

    6.4

    Auf Verlangen von AID hat der Käufer die abgetretenen Forderungen nebst deren Schuldnern bekanntzugeben und alle für die Forderungseinziehung durch AID benötigten Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung zu stellen sowie den betreffenden Schuldnern Mitteilung von der Abtretung zu machen und sie zur Zahlung an AID aufzufordern.

    6.5

    Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers oder Gefährdung der Forderung ist AID berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu fordern oder die Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen.

    6.6

    .Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von AID hinweisen und AID unverzüglich schriftlich unter Beifügung der notwendigen Unterlagen unterrichten.

    6.7

    Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigenen Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

    7. Gewährleistung

    7.1

    AID übernimmt die Gewährleistung für die gesetzliche Mindestfrist von 12 Monaten bzw. für die von den jeweiligen Produktherstellern eingeräumte Gewährleistungszeit.

    7.2

    . Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gem. §§ 377,378 HGB nachkommt. Er ist verpflichtet, Falschlieferungen, Mengenfehler oder erkennbare Mängel AID unverzüglich innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht erkennbar waren, müssen nach ihrer Entdeckung AID unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.

    7.3

    AID ist nach ihrer Wahl zur Nachbesserung durch Reparatur oder Ersatzlieferung berechtigt. AID übernimmt die zur Nachbesserung erforderlichen Arbeits- und Materialkosten. Etwaige Frachtkosten trägt der Käufer.

    7.4

    Ist AID zur Nachbesserung nicht bereit oder in der Lage oder schlägt diese zweimal fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl zur Minderung oder Wandlung berechtigt.

    7.5

    Mit der Lieferung von Hardware und Betriebssystemsoftware übernimmt AID keine Gewähr oder Haftung dafür, dass später eingesetzte Applikationen, die nur dem Käufer und/oder dem Endabnehmer bekannt sind, in der Anwendung allen Anforderungen des Endkunden umfassend genügen.

    7.6

    Soweit der Mangel auf unsachgemäßer Nutzung oder auf Eingriffen, Änderungen oder Ergänzungen der Ware beruht, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AID vorgenommen wurden, entfällt die Gewährleitung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung von AID nicht widerlegen kann.

    7.7

    Sonstige Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche wegen Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.

    8. weitergehende Haftung

    8.1

    Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Jede Haftung beschränkt sich auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

    9. Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung

    9.1

    Der Käufer ist zur Zurückbehaltung und Minderung bei Mängelrügen oder zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese Ansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

    10. Gerichtsstand / Erfüllungsort

    10.1

    Sofern nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort Köln.

    10.2

    Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Köln; AID ist jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

    11. Schlussbestimmungen

    11.1

    Änderungen, Nebenabreden und/oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

    11.2

    Für den Fall, dass einzelne oder mehrere Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfange erhalten. Eine unwirksame Klausel wird durch eine Regelung ersetzt, die dem angestrebten Zweck rechtlich und wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt.